AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden von UNDER CONTROL

Die Angebote und Leistungen der Under Control Motorsport GmbH (UC) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (insbesondere, aber nicht ausschließlich Teilnehmern von Veranstaltungen/ Trainings im Rahmen von Fahrertrainings) über die von UC angebotenen Leistungen schließen.

Gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von UC sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, durch die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen geändert oder ergänzt werden.

Leistungserbringer von Veranstaltungen/Trainings ist:

UNDER CONTROL Motorsport GmbH

Weberstraße 7

D-86866 Mickhausen

Tel: +49 8204 8389979

Email: office@undercontrol.com

Rechtsform: GmbH

Geschäftsführer: Rilana Wencker

Handelsregister: Amtsgericht Augsburg, HRB 33965

Kammer: IHK Augsburg

Umsatzsteuer-ID: DE328764666

1. Die Veranstaltungen von UC sind keine Rennveranstaltungen und dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Ziele der Veranstaltung sind die Steigerung des Fahrkönnens, Verbesserung der Fahrtechnik und der realistischen Selbsteinschätzung, sowie die Erhöhung der Fahrsicherheit.

2. Die Anmeldung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 145 bis 147 BGB) verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt nach Anmeldung durch den Anmelder/ Teilnehmer mit Zugang der Teilnahmebestätigung durch UC beim Anmelder zustande. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann entweder über einen Partner von UC oder direkt bei UC in telefonischer oder schriftlicher Form (Schreiben) oder in Textform (e-mail) erfolgen. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Der Anmelder kann verlangen, dass statt seiner bzw. dem in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer ein namentlich zu benennender Dritter an dem Training teilnimmt, es sei denn, der vom Anmelder benannte Dritte erfüllt nicht die in Ziffer 7 dieser Bedingungen aufgeführten Teilnahmebedingungen.

3. Die Preise sind den aktuellen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Der Teilnahmepreis ist vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Es gelten die Zahlungsbedingungen auf der Rechnung. Der Anspruch beschränkt sich auf die in der Veranstaltungsbeschreibung von UC aufgeführten Leistungen. Soweit Kombi-Leistungen einer Veranstaltung für den Kunden erkennbar von einem Dritten Anbieter erbracht werden, wird die betreffende Leistung für den Kunden von dem Dritten erbracht und die betreffende Vergütung durch den Kunden ist dem Dritten gegenüber geschuldet.

4. Für Gutscheine die von UC ausgestellt wurden, gelten folgende Regeln:

Der Gutschein ist 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Der Kunde hat kein Recht auf Barauszahlung. Für den Gutschein gilt der Geldwert des Ausstellungstages. Der Gutschein kann nur für Leistungen eingelöst werden welche den Geldwert des Gutscheins nicht übersteigen. Oder er entrichtet den Differenzbetrag.

5. Soweit UC auf schriftliche Anfrage des Anmelders eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin einer Veranstaltung vornimmt, ist bei Umbuchungen bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn keine Umbuchungsgebühr zu entrichten. Bei Umbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten folgende Stornobedingungen.

Bei Rücktritt vom Vertrag werden statt des Teilnahmepreises folgende Stornogebühren berechnet:

  • bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn: keine Stornogebühr
  • bis 2 Wochen vor Trainingsbeginn: 50% des Teilnahmepreises
  • bei kurzfristigerer Stornierung, Umbuchung oder unangekündigtem Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises.

Dem Anmelder bleibt der Nachweis vorbehalten, dass UC kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger ist als die berechnete Stornogebühr. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (bei Postversand gilt der Poststempel) bzw. Textform (bei Versand per E-Mail das Eingangsdatum). Der bereits entrichtete Teilnahmepreis wird an den Anmelder gemäß oben beschriebener Staffelung der Stornogebühren zurückerstattet. UC ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Bei Nichterscheinen aufgrund nachweislicher Krankheit (z.B. ärztliches Attest) werden 25% des Teilnahmepreises bei erneuter Buchung eines Trainings, das innerhalb der laufenden Trainingssaison stattfindet, angerechnet. Bei Nichterscheinen aus anderen Gründen (z.B. technischer Defekt, persönliche Gründe) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises oder auf einen Ersatztermin.

6. UC behält sich das Recht vor, das Fahrertraining aus wichtigen Gründen abzubrechen, zu verschieben oder abzusagen oder den Ablauf zu verändern. Wichtige Gründe sind insbesondere aber nicht ausschließlich widrige Wetterverhältnisse, bei denen ein Fahrertraining (vor allem mit Motorrädern) nicht sinnvoll und sicher durchgeführt werden kann, Nichtverfügbarkeit des Trainingsgeländes ohne Verschulden von UC (Beschädigung/ Zerstörung durch Dritte/ Erdbeben etc., behördliche Schließung), behördliche Anordnung, Epidemie/ Pandemie, höhere Gewalt.

Der Anmelder erhält bei Verschiebung oder Absage den Teilnahmepreis auf Wunsch voll erstattet. Erfolgt kein schriftlicher Wunsch nach Erstattung, verbleibt die teilnahmegebühr bei UC und wird bei erneuter Buchung voll angerechnet.

Umbuchungen sind in diesem Fall kostenfrei. Weitergehende Ansprüche des Anmelders und/oder Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Bei Abbruch wird der Teilnahmepreis auf Wunsch anteilig zurückerstattet. Beim Umbuchen auf eine andere Veranstaltung wird der verbleibende Teil angerechnet.

Wird die Veranstaltung auf Grund Verschuldens des Teilnehmers von UC oder einem berechtigten Dritten abgebrochen, ist eine Erstattung des Teilnahmepreises ausgeschlossen.

7. Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die zur Zeit des Fahrertrainings im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die genutzten Fahrzeuge sind sowie für die kein behördlich angeordnetes Fahrverbot besteht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Fahrerlaubnis vor Antritt des Fahrertrainings vorzulegen. Ohne Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Fahrertraining. Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen die nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen, körperlich nicht eingeschränkt sind sowie bei körperlicher Anstrengung nicht gefährdet sind und auch sonst nicht erkrankt sind und demnach andere Teilnehmer auch nicht anstecken können.

Der Teilnehmer hat sich im Rahmen des Fahrertrainings äußerst diszipliniert zu verhalten. Während der Dauer des gesamten Trainings sind die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von UC dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen besteht während des Trainings für alle Teilnehmer, auch bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr, Überholverbot. Der Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern UC sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen während der Veranstaltung feststellen, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr zur Teilnahme geeignet ist, ein Verstoß gegen eine dieser hier aufgeführten Regeln vorliegt, der Teilnehmer durch sein Verhalten andere Teilnehmer und/oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten behindert wird. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr oder Teile davon ist in diesem Fall ausgeschlossen.

8. Die Leistung von UC umfasst die Durchführung des Fahrertrainings in Theorie und Praxis, mit von den Teilnehmern gestellten Fahrzeugen, sowie kursabhängig die Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer (nur sofern extra in der Trainingsbeschreibung ausgewiesen). Der Teilnehmer trägt für sein Fahrzeug die alleinige Verantwortung, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen (z. B. StVO, StVZO) entspricht. UC behält sich vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und das Fahrzeug bei Nichterfüllung der Anforderungen von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder auf die Erstattung des Teilnahmepreises besteht nicht.

Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug am Training teil, so stellt er UC oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung dieses Fahrzeuges frei, auch solcher die eine berechtigte dritte Person (Eigentümer, Halter, andere Teilnehmer etc.) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde von UC oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Sollte das vom Teilnehmer genutzte Fahrzeug während einer Veranstaltung einen Schaden erleiden, wodurch eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich wird (siehe oben), so entstehen dem Teilnehmer gegenüber UC daraus keinerlei weitere Ansprüche, gleich ob er den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eintrat.

9. Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Dem Teilnehmer sind die Gefahren, die im Umgang mit einem motorisierten Fahrzeug bestehen, bewusst.

Teilnehmer von Fahrertrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, mit adäquater Schutzbekleidung (nach der StVZO zugelassener Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Schuhe/ Stiefel) zu tragen.

Es gilt der eigene persönliche Versicherungsschutz des Teilnehmers für sich, für sein Fahrzeug und hinsichtlich Haftpflicht. Für die Veranstaltung oder den Weg zur Veranstaltung wird kein gesonderter Versicherungsschutz seitens UC zur Verfügung gestellt.

Der Teilnehmer haftet selbst für Schäden, die er sich selbst, anderen Personen, Gegenständen oder der Natur zufügt. Der Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich. Dies gilt auch wenn er Trainingsvorschlägen von UC oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen folgt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) muss in jeder Situation eingehalten werden. Weder UC noch deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen können für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftbar gemacht werden. Für einen Schaden des Teilnehmers haften UC oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch diese Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch UC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von UC beruhen, haftet UC unbegrenzt.

10. Für die Einhaltung von Pass-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie der StVO und StVZO, sowie weiteren Gesetzen ist der Teilnehmer alleine verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmungen dem Teilnehmer oder anderen entstehen, gehen alleine zu Lasten des Verursachers.

11. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz von UC. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass angegebene personenbezogene Daten durch UC zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung verwertet und genutzt werden dürfen. Zu dieser Regelung besteht ein schriftliches Widerrufsrecht. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass UC Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet, speichert und unentgeltlich über dieses Material verfügt, insbesondere es zu Werbezwecken verwendet.

13. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie mit einer zur Geschäftsführung befugten Person von UC getroffen werden. Solche mündlichen Vereinbarungen sind unverzüglich schriftlich zu dokumentieren. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGBs hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge.

Stand: September 2020

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